Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GT 24 Real Estate GmbH Kurfürstenstraße 114 10787 Berlin



  • 1 Weitergabeverbot

Die vom Makler übersandten Exposés und Informationen über deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe von Objektnachweisen und Objektinformationen an Dritte ist untersagt, es sei denn, GT24 Real Estate GmbH hat hierzu schriftlich die Zustimmung erteilt.

 

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der GT24 Real Estate GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Objektnachweisen und Objektinformationen bleiben unberührt.



  • 2 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden. Hierbei kann der Makler für beide Parteien als Nachweismakler oder für die eine Partei als Vermittlungs- und für die andere Partei als Nachweismakler tätig werden.



  • 3 Geldwäscheprüfung

Nach dem Gesetz ist GT24 Real Estate GmbH dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

  • 4 Freibleibende Angebote; Eigentümerangaben

Die Angebote der GT24 Real Estate GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Immobilieninformationen basieren auf Informationen, die der GT24 Real Estate GmbH von Immobilieneigentümern zur Verfügung gestellt wurden. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Makler  keine Gewähr.

 

  • 5 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten

Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen

Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen

Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt

hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche

Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber

dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.



  • 6 Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners denHauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

 

  • 7 Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

 

  • 8 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

 

  • 9 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

  • 10 Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.



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